Aufwandspauschale für Amateursportler angehoben
Amateursportler, die ihren Sport nicht aus wirtschaftlichen Interessen ausüben und bei denen keine Vertragsvereinbarungen bestehen, können von ihrem Verein eine Aufwandspauschale erhalten. Wegen der Änderung des § 3 Nr. 26 EStG durch das Jahressteuergesetz 2020, wird diese Aufwandspauschale auf 250 Euro angehoben. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier »