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Corona – Neue Regelungen der Landesregierung Am 23. März hat die Landesregierung neue Regelungen für Hessen erlassen. Grundsätzlich bleiben die seit dem 8. März geltenden Bedingungen für den Sportbetrieb bestehen.
Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, die landesweit gilt. Die in den Kommunen örtlich zuständigen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) können auf der Grundlage des Eskalationskonzepts des Landes ab einer Inzidenz von mehr als 200 von der Landesverordnung abweichende Bestimmungen erlassen. Diese können möglicherweise auch den Sport betreffen.
Antragsfrist der diesjährigen Übungsleiterbezuschussung endet am 31. März 2021 Da die Antragsfrist in der kommenden Woche endet, hier noch einmal der finale Hinweis für die Bearbeitung und den Nachweis der Übungsleiterstunden 2020. Die Planung für 2021 sollte unter Außerachtlassung der Pandemie erfolgen. Alle wichtigen Hinweise zur Beantragung sowie die Antwort auf die Frage, wie der Nachweis der geleisteten Übungsleiterstunden 2020 erbracht werden soll, finden Sie hier»
Landessportbund Hessen e.V. • Otto-Fleck-Schneise 4 • 60528 Frankfurt am Main – Tel. 069/6789-0 Präsident Dr. Rolf Müller, Amtsgericht Frankfurt Nr. VR 4427, Umsatzsteuer-IdNr. DE 114233847
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