Liebe Kolleginnen und Kollegen,

An die
Vorsitzenden und Geschäftsstellen der Sportkreise sowie
der Verbände und Organisationen mit besonderen Aufgaben
Geschäftsstellen der Verbände


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zwei krisenhafte Themen prägen unverändert auch das Sportland Hessen:
Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ tritt am 2. April 2022 in Kraft – bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen.

Die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen haben seit Frühjahr 2020 durch Auflagen einen an die Pandemie angepassten Sportbetrieb und somit einen Interessenausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Sportaktivität ermöglicht. An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“.
Diese neue „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.
In der neuen „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der Landessportbund Hessen – wie bisher – auf seiner Internetseite ebenso informieren wie über die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/


Solidarität mit der Ukraine
Der Ukraine-Krieg stellt ganz Deutschland vor große Herausforderungen und löst eine Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der Landessportbund Hessen (lsb h) und hessische Sportvereine engagieren sich, um Zufluchtsuchenden aus der Ukraine zu helfen.
Der lsb h hat sich zudem mit einem Appell der Forderung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an die kommunalen Spitzenverbände angeschlossen: Die Kommunen hatte die Dachorganisation des deutschen Sports aufgefordert, „möglichst auf die Ausweisung von Sportstätten als Flüchtlingsunterkünfte zugunsten geeigneterer Einrichtungen zu verzichten.“
Der Landessportbund Hessen hat die entsprechenden Grundsatzerklärungen und Positionen des lsb h sowie weiterer Sportorganisationen, aber auch praktische Informationen wie etwa zum Versicherungsschutz von Zufluchtsuchenden in hessischen Vereinen und zum Gemeinnützigkeitsrecht auf einer eigenen Internetseite zusammengefasst:
https://www.landessportbund-hessen.de/ukraine/
Diese Rubrik wird fortlaufend aktualisiert. In der kommenden Woche werden wir zum Thema „Sporthallen als Notunterkünfte“ die Sportkreise ergänzend anschreiben und informieren.


Mit freundlichen Grüßen

LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer

Andreas Klages

Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6789-106
Fax 069 6789-109
aklages@lsbh.de
www.landessportbund-hessen.de

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