Durch den, die Sporthallen des Schwalm-Eder-Kreises nutzenden, Verein ist ein Hygienekonzept für Nutzungen zu erstellen. Das Hygienekonzept kann sich an der vorliegenden Checkliste orientieren. Dieses Hygienekonzept ist allen Übungsleitenden zur Kenntnis zu geben.
Die vorliegende Checkliste beschreibt die Durchführungsmodalitäten für den Trainingsbetrieb in den kreiseigenen Sporthallen (dabei sind die im Fettdruck ausgeführten Punkte, Anforderungen, die sich aus der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV), Fassung vom 02.10.2020, ergeben). Sie beinhaltet nicht gegebenenfalls formulierte Anforderungen der jeweiligen Sportfachverbände.