Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen. Das heißt, es darf kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Hallen, Schießsportanlagen, etc.) stattfinden. Lesen Sie mehr hier »
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